Anlage 2 PatV
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1726 - 1727; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
GrafikformatKompressionFarbtiefeBeschreibungTIFFkeine oder LZW oder FAX Group 41 bit/p oder (Schwarzweiß)Maximale Größe 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4) und eine Auflösung von 300*300 dpi entsprechend einer Pixelzahl (B*L) von 2480*3508 PixelTIFFkeine oder LZW oder FAX Group 48 bit/p (256 Graustufen)Maximale Größe 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4) und eine Auflösung von 150*150 dpi entsprechend einer Pixelzahl (B*L) von 1240*1754JPEGindividuell24 bit/pMaximale Größe 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4) und eine Auflösung von 150*150 dpi Nur Grauschattierungen werden akzeptiert.PDFkeineNur Schwarzweiß zulässigFolgende Schriften (Fonts) sind erlaubt:-Times (Serifen-Schrift, proportional)-Helvetica (ohne Serifen, proportional)-Courier-Symbol (Symbole)Farbige Grafiken sind unzulässig. Eine Verwendung von bei PDF-Dateien möglichen Nutzungseinschränkungen auf Dateiebene durch kryptographische Mittel (Verschlüsselung, Deaktivierung der Druckmöglichkeit) ist nicht zulässig.
Folgende Formate für Bilddateien sind bei einer elektronischen Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt zulässig: